Betriebsanleitung standardisierte Wärmeübergabestation

Betriebsanleitung | Standardisierte Wärmeübergabestation 12 2.5.2 CE-Kennzeichen Im Allgemeinen beinhaltet das CE-Kennzeichen die Einhaltung von Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz. Der Hersteller versichert mit der Anbringung der CE- Kennzeichnung, dass die Übergabestation alle für das Kennzeichen gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Weiterhin bestätigen wir, dass alle anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften für die Übergabestation gelten und alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren, beispielsweise Gefährdungsanalyse, Risikobewertung, Prüfung der Normenkonformität, durchgeführt wurden. Um die Konformität auch nach außen hin zu kennzeichnen, wird das CEKennzeichen in Ausnahmefällen an der Verpackung befestigt. Damit gilt die CEKennzeichnung für die Wärmeübergabestation als technischer Reisepass innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und im Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 sowie bei Ihrerregionalen Industrie- und Handelskammer sind weiterführende Informationen zu finden. 2.5.3 EU-Energielabel Name oder Warenzeichen des LieferantenModellkennung des Lieferanten Raumheizungsfunktion Energieeffizienzklasse des Raumheizungsgerätes Skala der Energieeffizienzklassen, wobei grün (A bis A++) für die effizienteste und rot (G) für die ineffizienteste Klasse steht Wärmenennleistung in kW Schallleistungspegel in Innenräumen in dB Funktion Elektrizität (Kraft-Wärme-Kopplung) Nummer der EU-Verordnung Jahr der Einführung des Etiketts Ab 26.September 2015 muss die Produktgruppe der Wärmeerzeuger für wasserbasierte Zentralheizungen mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Es werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf das Inverkehrbringen und/ oder die Inbetriebnahme von Warmwasserbereitern mit einer Wärmenennleistung ≤ 400 kW und von Warmwasserspeichern miteinem Speichervolumen ≤ 2000 l festgelegt, einschließlich Geräten in Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 814/2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG soll somit der Energieverbrauch in allen EU Ländern deutlich reduziert werden. Wärmeübergabestationen sind nicht kennzeichnungspflichtig.

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